Aus den Richtlinien der Konferenz

Zweck
 
1. Die Deutsche Evangelistenkonferenz ist ein freiwilliger Zusammenschluss hauptamtlicher Evangelisten und Per­sonen, die engagiert im evangelistischen Dienst tätig sind.
 
2. Aufgabe der Deutschen Evangelistenkonferenz ist die Förderung der evangelistischen Arbeit in Deutschland. Sie hilft, den Kontakt und Austausch zwischen den Evangelisten und evangelistischen Werken herzustellen, bietet den Evangelisten für ihren Dienst Zurüstung an und sieht sich verpflichtet, den Kirchen und Gemein­den bei der Verwirklichung des Missionsauftrags unseres Herrn Jesus Christus zu dienen.
 
3. Innerhalb der Deutschen Evangelistenkonferenz besteht die „Arbeitsgemeinschaft für Zeltmission und Evangelisation“.
 
4. Die Deutsche Evangelistenkonferenz ist Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste“ (AMD).
 
5. Die Evangelistenkonferenz pflegt die Verbindung zu gleichartigen Konferenzen in anderen Ländern.
 


Mitglieder
 
6. Mitglied der Evangelistenkonferenz wird man durch Beschluss der Mitgliederversammlung, die während der jährlichen Tagung stattfindet. Ein Antrag auf Aufnahme wird vom Vertrauensrat beraten.
 
7. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung, nach Beratung im Vertrauensrat.
 
8. Die Gemeinschaft der zur Evangelistenkonferenz gehörenden Schwestern und Brüder wird vor allem gewährleistet durch Teilnahme an den jährlichen Tagungen. Darüber hinaus dienen gegenseitige Besuche und Seelsorge im Gespräch und Brief der Gemeinschaft.
 
9. Die Evangelistenkonferenz erwartet von ihren Mitgliedern einen Beitrag (zurzeit mindestens 20 Euro im Jahr). Beiträge sollten auch entsendenden Kirchen, Gemeinschaften und Werke zahlen.
 


Organe der Deutschen Evangelistenkonferenz
 
10. Die Mitgliederversammlung berät den Vertrauensrat in seinen Planungen und Entscheidungen. Sie wählt den Vorsitzenden der Evangelistenkonferenz  sowie die Mitglieder des Vertrauensrates auf jeweils vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Sie entscheidet über Aufnahme in die Mitgliedschaft und über Ausschluss aus der Mitgliedschaft.
 
11. Der Vertrauensrat
Die Evangelistenkonferenz wird von einem Vertrauensrat geleitet, der aus mindestens acht Personen besteht. Er wird von den Mitgliedern der Konferenz für die Dauer von vier Jahren gewählt. Nach vier Jahren steht die Hälfte des Vertrauensrates zur Wahl. Wiederwahl ist möglich.
Der Vertrauensrat trägt die Verantwortung für die Evangelistenkonferenz und bereitet die jährlichen Tagungen vor. Der Vertrauensrat bestimmt aus seinen Mitgliedern Geschäfts-, Kassen- und Schriftführer. Er nimmt Berichte des Vorsitzenden und des Kassenführers entgegen und erteilt dem Kassenführer auf der Grundlage des Prüfungsberichtes Entlastung, die von der Mitgliederversammlung bestätigt wird.
 
12. Diese Richtlinien können nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert oder ergänzt werden.